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BGH, 28.09.1955 - VI ZR 201/54 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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Rechtsmittel
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Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52
Erbbiologisches Gutachten
Auszug aus BGH, 28.09.1955 - VI ZR 201/54
Diese Tatsache allein konnte die Vernehmung auf einen ausdrücklichen Antrag der Beklagten hin nicht ausschließen, da es sich in diesem Falle nicht um einen Antrag auf "wiederholte" Vernehmung eines Zeugen im Sinne des § 398 ZPO handelt (BGHZ 7, 116 [122]; LM zu § 286 E 3).
- OLG Celle, 29.03.2023 - 14 U 132/22
Bahnunfall; Haftpflichtgesetz; Zusammenstoß von Zug und Lkw; …
Der 5. Zivilsenat bezieht sich wiederum auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes ( Urteil vom 28. September 1955 - VI ZR 201/54 ), der einen Beweis des ersten Anscheins für das Vorliegen eines schuldhaften Verstoßes gegen § 19 StVO bejaht, wenn bei einer eingleisigen Bahnstrecke mit einem offensichtlich geringen Abstand der beiden Schranken und rechtzeitigem und ordnungsgemäßem Schließen derselben unter Bedienung des Läutewerkes ein Verkehrsteilnehmer zwischen den Schranken eingeschlossen wird.